Software/Firmware-Lizenzvertrag

Diese Lizenzvereinbarung gilt für alle Softwareanwendungen, Vorlagen, Modelle, Metriken, Regeln und Regelbasen, numerischen Verarbeitungsmethoden, Algorithmen und Codes, die von Symphony Industrial AI und allen angeschlossenen Unternehmen zur Verwendung entwickelt oder vertrieben werden.

Die Softwarelizenz berechtigt einen einzelnen Benutzer zur Nutzung einer einzigen Instanz der Anwendung auf einem Computersystem zu einem beliebigen Zeitpunkt. Mehrfachlizenzen für die Software erlauben so viele Kopien der Software in Verwendung wie lizenzierte Personen oder Systeme. Die Software gilt als "in Gebrauch" auf einem Personal Computer oder einer Workstation, wenn sie in den temporären RAM-Speicher zur lokalen Ausführung geladen oder im permanenten Speicher oder auf Speichermedien wie der Festplatte oder einem Solid-State-Laufwerk installiert wird. Über das Netzwerk bereitgestellte Anwendungen, einschließlich der von SymphonyAI Industrial in der Cloud gehosteten Anwendungen, gelten ebenfalls als "in Gebrauch", wenn sich ein einzelner Benutzer oder ein System angemeldet oder anderweitig auf die Anwendung zugegriffen hat.

Die Software ist Eigentum von SymphonyAI Industrial (ehemals Azima DLI) und ist durch die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten und internationale Verträge geschützt. Sie müssen die Software und die Dokumentation wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material, z. B. ein Buch oder eine Musikaufnahme, behandeln.

Es wird ausdrücklich verstanden und vereinbart, dass diese Lizenz den folgenden Beschränkungen und Einschränkungen unterliegt:

(i) Sofern nicht in einem Bestellformular angegeben, darf der Kunde diese Software nur für interne Zwecke verwenden. Um Zweifel auszuschließen, darf der Kunde die Software ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SymphonyAI Industrial nicht für die Erbringung von Dienstleistungen an Dritte verwenden oder die Nutzung der Software durch Dritte gestatten. Die Genehmigung zur Nutzung durch Dritte kann durch eine schriftliche Anfrage an Sales@SymphonyIndustrial.AI eingeholt werden.

(ii) Die Software unterliegt einer befristeten Lizenz. Laufzeitlizenzen berechtigen zur Nutzung von Anwendungen für einen bestimmten Zeitraum, typischerweise Jahres- oder Dreijahresverträge. Dauerlizenzvereinbarungen gelten gegebenenfalls nur für die Basisversion der Softwareanwendungen (z. B. ALERT 3.60, ALERT 4.0, ALERT 5, Balance 3.0) und müssen bei einem Upgrade der Softwarefunktionen erneuert werden.

(iii) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder eine Kopie davon durch Übertragung, Vermietung, Verleih oder auf andere Weise zu vertreiben oder sie anderen auf irgendeine Weise zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, insbesondere nicht durch Time-Sharing, Service-Büros oder ähnliche Vereinbarungen.

(iv) Der Kunde darf keine Eigentumsvermerke oder Legenden, die auf der Software erscheinen, entfernen, unkenntlich machen, verschleiern oder verbergen und muss solche Vermerke oder Legenden auf allen Kopien der Software wiedergeben (soweit solche Kopien nach dieser Lizenz zulässig sind).

(v) Der Quellcode der Software und alle damit verbundenen Informationen bleiben zu jeder Zeit das alleinige Eigentum von SymphonyAI Industrial. Der Kunde darf die Software oder die zugehörige Dokumentation ohne schriftliche Genehmigung von SymphonyAI Industrial nicht verändern, modifizieren, anpassen oder davon abgeleitete Werke erstellen. Der Kunde darf die Software, Firmware oder Teile davon nicht dekompilieren, disassemblieren, übersetzen oder anderweitig zurückentwickeln.

Diese Vereinbarung kann ohne Vorankündigung geändert werden.